Nur Erfolg kennt Neider!
Wenn Sie durch Ihre selbstständige unternehmerische Tätigkeit und durch die Qualität Ihrer Leistungen und Produkte sich am Markt gefestigt haben und eine Marktstellung erlangt haben, an welcher Ihre Mittbewerber nicht mehr vorbeikommen beginnen oftmals die Probleme. So zeigt sich im Rahmen der von uns durchgeführten Beratungen immer mehr, dass Wettbewerber mit unlauteren Mitteln versuchen Marktanteile an sich zu reißen. Vielfach geschieht dies durch die Durchführung unzulässiger Werbemaßnahmen oder das schlichte „Schlechtmachen“ von Mitbewerbern bei Kunden. Hierdurch drohen in der Regel hohe finanzielle Schäden, aber auch immaterielle Schäden in Form von Imageverlust. Um hier Ihre Rechte zu wahren bedarf es meist einer schnellen, kompetenten Reaktion auf den Sachverhalt und eine schnelle Einschätzung der Sach- und Rechtslage um zunächst Ihnen zustehende Unterlassungsansprüche durchzusetzen. Auch sollte Ihnen ein Mitbewerber ein angeblich wettbewerbswidriges Verhalten vorwerfen, sind wir selbstverständlich für Sie da und beraten Sie hinsichtlich der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Aber damit es gar nicht dazu kommt legen wir großen Wert auf eine umfassende und kompetente Beratung im Vorfeld. Möchten Sie Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihren Internet- oder EbayShop aktualisieren? Planen Sie eine konkrete Werbemaßnahme und haben hier Bedenken bezüglich deren Zulässigkeit? Gerne beraten wir Sie im Vorfeld, damit es gar nicht erst zu Auseinandersetzungen mit Mitbewerbern kommt.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Die Abwehr und die Geltendmachung lauterkeitsrechtlicher Ansprüche
- Die Abwehr und die Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche
- Die Beratung hinsichtlich der Erstellung von Internetshops bzgl. der dort durchzuführenden Aufklärungs- und Informationspflichten
- Die Beratung hinsichtlich geplanter Marketingmaßnahmen im Rahmen irreführender oder unzulässiger Werbung, sowie ggf. die Geltendmachung Ihnen hieraus entstandenen Schäden und Unterlassungsansprüchen.
Die Beratung in diesem Rechtsgebiet ist ein Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Figge. Herr Figge konnte bereits eine wegweisende Entscheidung des Oberlandesgericht Düsseldorf erzielen, in welcher das Gericht erstmals das Vorliegen von Belehrungs- und Informationspflichten gegenüber einem Verbraucher durch einen Unternehmer statuierte, wenn dieser Waren über die Plattform „Facebook“ anbietet.