Dieses Rechtsgebiet stellt sich als sehr komplex dar, weil es sich aus zwei völlig unterschiedlichen Komponenten zusammensetzt. Das tief im Bürgerlichen Gesetzbuch verwurzelte Bankrecht blickt auf eine lange Tradition zurück und ist sehr breit aufgefächert. Europäische Vorgaben und immer neue Bankangebote erzwingen eine fortlaufende Aktualisierung.
Das Kapitalmarktrecht hingegen ist ein noch neues und spezielles Rechtsgebiet, das in der jüngsten Vergangenheit eine stürmische Entwicklung durchlaufen hat. Internationale Bilanzskandale und das Platzen der Spekulationsblase an den Finanzmärkten sorgten für eine beispiellose Regulierungswut und nur schwer zu durchschauende Neuregelungen. Daneben werden seit einigen Jahren auf den Kapitalmärkten immer kompliziertere Anlageprodukte vertrieben, die für die meisten Anleger kaum verständlich sind.
All das führt dazu, dass sich Anleger nur schwer alleine zurechtfinden. Erschwerend kommt hinzu, dass einige Finanzdienstleister diese Unsicherheit und Unwissenheit ausnutzen und den Anlegern zu Investitionen raten, die nicht ihrem Anlegerprofil entsprechen.
Wir stehen Ihnen in allen rechtlichen Fragen rund um Ihre Kapitalanlagen zur Seite. Ob Sie nun durch eine Falschberatung finanzielle Verluste erlitten haben oder von der Insolvenz des Bankhauses Lehmann betroffen sind, wir verhelfen Ihnen in Streitfällen zu Ihrem Recht.