Das Erbrecht ist als subjektives Recht, das Recht und in Deutschland sogar als Grundrecht über Artikel 14 GG verfassungsrechtlich geschützt, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des Todes des Erblassers hin zu regeln. Darüber hinaus auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden, sprich zu erben.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das Erbrecht im fünften Teil beheimatet. Die Bedeutung des Erbrechts hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen und wird dies mit aller Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft tun. Schätzungsweise 2,5 Billionen Euro wurden zwischen den Jahren 2000 – 2010 vererbt. Wer Erbe einer anderen Person wird ist dessen Gesamtrechtsnachfolger. Sprich er erbt alles, was ihm testamentarisch oder gesetzlich zusteht, sowohl Vermögen als auch Schulden. Darüber hinaus tritt der Erbe auch in Rechtspositionen des Erblassers ein.
War kein Testament oder Erbvertrag wirksam errichtet, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie ist in Deutschland auf natürliche Personen beschränkt und kennt den Fiskus, der eine juristische Person ist, als Erben nur dann, wenn kein Angehöriger gefunden wurde. Der Fiskus erbt auch dann, wenn die Erbschaft vom letztmöglichen Erben ausgeschlagen wurde. Der Fiskus kann als gesetzlicher Erbe die Erbschaft nach § 1942 BGB nicht ausschlagen.
Auch in diesem Rechtsgebiet sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner und beraten Sie gerne in allen Fragen zum Erbrecht.
Unter anderem unterstützen und beraten wir Sie in folgenden Fällen:
- in Fragen zur Erbschaft
- hinsichtlich Pflichtteilsansprüchen
- im Rahmen von Erbengemeinschaften
- bei der Informationsverschaffung im Falle eines Todesfalles