Der Bereich des Mietrechts unterliegt einem ständigen Wandel – zum einen durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Wohnflächenabweichung, Schönheitsreparatur-klauseln, Anforderungen an Betriebskostenabrechnungen gelockert) zum anderen auch durch Änderungen in der Gesetzgebung der letzten Jahre (1. Mietrechtsnovellierungsgesetz 2013 mit Änderungen zum Thema Mietnomaden, Berliner Räumung, Ermächtigungsgrundlage für die Einführung von Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen; Bestellerprinzip bei der Maklercourtage 2015; 2. Mietrechtsnovellierungsesetz in der Planung). Dadurch hat sich in den letzten Jahren viel verändert, der umfassende Mieterschutz bleibt gewahrt, Wohnraum soll bezahlbar bleiben; gleichzeitig erhält der Vermieter neue Möglichkeiten sich von zahlungsunwilligen Mietern zeitnah zu trennen.

Wir behalten den Überblick und beraten Sie gerne bei Fragen unter anderem zu den Themen:

  • Mietvertrag individuell gestalten (Achtung: AGB-Falle)
  • Mieterhöhungen (aktuelle Kappungsgrenzen, Wohnflächenabweichung)
  • Mietzahlungen offen (drohende Insolvenz des Mieters)
  • Mängel der Mietsache (Schimmel, Verschleiß, Sanierungen)
  • Kaution (wer muss wann was bezahlen? Kündigungsgrund)
  • Kündigung (von der Überprüfung der Voraussetzungen bis hin zur Räumungsklage)
  • Schäden in der Mietsache am Ende des Mietverhältnisses (Rechte, Pflichten, Fristen)
  • Fragen des Gewerberaummietrechts
  • Wohnungseigentumsrecht (Eigentümerversammlungen, Beschlüsse)

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